Ungarn war eine kommunistische Volksrepublik mit Einkammerverfassung. Nach dem
Niedergang des Eisernen Vorhangs ab 1989 wurde auch das ungarische Staatswesen
erneuert. Am 23. Oktober 1989 trat eine modifizierte Verfassung in Kraft.
Das Parlament wählt den Präsidenten der Republik, den Ministerpräsidenten, die
Mitglieder des Verfassungsgerichts, den Ombudsmann der Minderheiten, den Präsidenten
des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt. Das Einkammerparlament hat 386
Abgeordnete, die auf vier Jahre gewählt werden. In Ungarn gibt es ein gemischtes
Wahlsystem, ähnlich wie in Deutschland.