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Politik



Ungarn war eine kommunistische Volksrepublik mit Einkammerverfassung. Nach dem Niedergang des Eisernen Vorhangs ab 1989 wurde auch das ungarische Staatswesen erneuert. Am 23. Oktober 1989 trat eine modifizierte Verfassung in Kraft.

Das Parlament wählt den Präsidenten der Republik, den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des Verfassungsgerichts, den Ombudsmann der Minderheiten, den Präsidenten des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt. Das Einkammerparlament hat 386 Abgeordnete, die auf vier Jahre gewählt werden. In Ungarn gibt es ein gemischtes Wahlsystem, ähnlich wie in Deutschland.


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