Am 1. Mai 2004 trat Ungarn der Europäischen Union bei. Mit dem Eintritt ist
Ungarn die Verpflichtung eingegangen den Euro als Zahlungsmittel zu führen.
Allerdings ist dies an keinen zeitlichen Rahmen gebunden. Mit der Aussage des
ungarischen Ministerpräsidenten Ferenc Gyurcsány wurde angekündigt, dass Ungarn
nicht vor dem Jahre 2010 den Euro als Währung übernehmen wird. Der Erwerb einer
Immobilie in Ungarn als Feriendomizil oder Altersruhesitz ist begehrt und erfreut
sich wachsender Beliebtheit. Die Preise sind trotz der Einführung des Euros
vergleichsweise immer noch günstig. Als besonders gefragtes Objekt gilt ein
Ferienhaus Ungarn bzw. Ferienhaus Balaton.
Was kann man kaufen?
Gekauft werden darf so ziemlich alles, was sich innerhalb von Gemeinden
befindet. Es gibt aber Einschränkungen. Dazu gehören teilweise Liegenschaften am Plattensee. Rigoros verboten ist der
Erwerb von denkmalgeschützten Bauwerken und Immobilien in Naturschutzgebieten. Auch
landwirtschaftliche Nutzfläche darf nicht gekauft werden. Zusätzlich können die
jeweiligen Gemeinden ihre eigenen Kaufeinschränkungen treffen.
Beim Immobilienkauf in Ungarn sollte man, genauso wie in anderen Ländern,
immer die Unterstützung eines gebietserfahrenen Fachmanns zu Rate ziehen. Es kommt
vor, dass ausländischen Immobilienkäufern Objekte angeboten werden, die sie
rechtlich nicht kaufen können. Das muß nicht aus böser Absicht, sondern einfach aus
Unkenntnis der rechtlichen Situation geschehen.
Wie wird der Kauf abgewickelt?
Beim Kauf eines Objekts wird der notarielle Kaufvertrag meist in der
Muttersprache des Käufers und des Verkäufers erstellt, zumindest, wenn man einen
fach- und landeskundigen Immobilienmakler mit der Abwicklung beauftragt. Die zur
Registrierung des Eigentums im Grundbuchamt erforderlichen Zustimmungen werden bei
der örtlichen Verwaltungsbehörde eingeholt (kann wiederum der beauftragte Makler
besorgen). Nach etwa einem Monat ab Ausfertigung des Kaufvertrags erhält der Käufer
in der Regel den Grundbuchauszug und alle dazugehörigen Dokumente. In Ungarn
eingetragenes Eigentumsrecht wird wie im europäischen Ausland behandelt. Dadurch ist
also Verkauf oder Vererbung möglich.
Nach dem Grundbucheintrag wird dem Käufer eine Steuer in Form einer Gebühr
auferlegt. Diese Erwerbssteuer ist innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum zu
begleichen. Der Käufer muss also die Grunderwerbssteuer tragen. Sie wird vom
Gebührenamt vorgeschrieben und beträgt bei einem Wochenendhaus, Ferienhaus oder
Geschäftshaus etwa 10%. Dieser Satz kann sich natürlich ändern.
Welche laufenden Kosten fallen an?
Wie überall fallen bei einer Immobilie Ungarn bzw. Immobilie Balaton natürlich
laufende Kosten an. Die örtliche Grundsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde
unterschiedlich und bewegt sich derzeit im Durchschnitt bei etwa 4 Euro pro
Quadratmeter Wohnfläche. Versicherungen werden ähnlich wie in Deutschland
gehandhabt, man kann sein Objekt also gegen alle üblichen Schäden decken lassen. Da
es sich bei einer Immobilie Ungarn bzw. Immobilie Balaton um einen Ferien- oder
Zweitwohnsitz handelt, wird man sich nicht das ganze Jahr über im Objekt aufhalten.
In den Abwesenheitszeiten sollte das Objekt sporadisch oder regelmäßig betreut
werden. Manche Besitzer beauftragen damit ein örtliches Anwaltsbüro, andere treffen
persönliche Vereinbarungen mit Nachbarn.